Um Stiftungen bei der Umsetzung im Spannungsfeld von Rendite, Risiko und Spendenoptimierung zu unterstützen, bieten StiftungsMentor und das Institut für Vermögensaufbau (IVA) Hilfestellung mit dem Business Judgement Rule-Gutachten an.
Rendite erzielen, nachhaltig investieren und gleichzeitig Haftungsrisiken minimieren: Stiftungsmanager haben anspruchsvolle Aufgaben zu bewältigen. Denn die Erträge aus der Vermögensanlage sind zusammen mit den Spenden dazu bestimmt, den satzungsgemäßen Auftrag, den Stiftungszweck zu erfüllen und das Grundstockvermögen zu erhalten. Bei gemeinnützigen Stiftungen hilft finanziell zusätzlich der Fiskus, indem bei Spenden ins Grundstockvermögen ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug bis zu eine Million Euro (bei Zusammenveranlagung bis zu zwei Millionen Euro) gewährt wird.
„Um auch in einem Niedrigzinsumfeld die nötigen Erträge zu erzielen, ist ein optimiertes Risiko-Renditeverhältnis nötig. Zudem legen Stifter und Spender vermehrt Wert darauf, dass nur in Unternehmen und Anlagen unter Berücksichtigung von Kriterien aus dem Bereich Umwelt, Soziales und verantwortungsvoller Unternehmensführung investiert wird“, sagt Dirk Rathjen, Vorstand des Instituts für Vermögensaufbau (IVA) aus München. Der Hintergrund: Da viele angeblich nachhaltige Anlagen sich als Mogelpackungen erwiesen haben (Greenwashing), bedarf dies einer unabhängigen Begutachtung. Hierdurch kann das Spendenaufkommen nachhaltiger, im besten Fall sogar gesteigert werden und Stiftungen können über den Rahmen des Stiftungszwecks hinaus zum Wohle von Mensch und Wirtschaft beitragen.
„Die Zielerreichung erfordert also hinreichende Erträge, gutes Risikomanagement und ein auf Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtetes Portfolio. Allerdings wird es für Stiftungsmanager immer schwierig sein, diese Ziele zu erreichen und versteckte Risiken zu erkennen – sei es in einzelnen Wertpapieren, in ungünstigen Kombinationen oder in der Auswahl vermeintlich ESG-konformer Anlagen“, betont Michael Schurr von StiftungsMentor aus München.
Entsprechend dem neuen Stiftungsrecht ist in dem Zusammenhang die sogenannte Business Judgement Rule zu beachten. Dies ist ein Befreiungsschlag für Stiftungen, die bisher nur in Anleihen investiert hatten. Danach handeln Organmitglieder bei Entscheidungen mit Prognosecharakter nicht pflichtwidrig, wenn sie unter Beachtung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben vernünftigerweise annehmen durften, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Stiftung zu handeln. Auch ein Nichthandeln kann eine Pflichtverletzung sein. Zudem müssen die Entscheidungsgrundlagen sowie die vorgenommene Abwägung nachvollziehbar sein und zeitnah dokumentiert werden.
Um Stiftungen bei der Umsetzung im Spannungsfeld von Rendite, Risiko und Spendenoptimierung zu unterstützen, bieten StiftungsMentor und das Institut für Vermögensaufbau Hilfestellung an: Mit dem Business Judgement Rule-Gutachten erfolgt eine tiefgehende Analyse des Portfolios und bei Bedarf Hinweise zur Optimierung sowie die Zertifizierung durch das Institut für Vermögensaufbau. Dies ist nicht nur im Interesse der Stifter und Spender, sondern verringert nach den Kriterien der Business Judgement Rule auch die Haftungsrisiken der Vorstände.
Auch die Stiftungen profitieren, weil sie mit den Zertifikaten gegenüber der Öffentlichkeit dokumentieren können, dass sie mit ihrer Geldanlage sorgfältig umgehen und mehrere Ziele gleichzeitig verwirklichen können. Ergänzend zur Förderung der Stiftungsziele wissen die Spender, dass mit ihrem Geld gut umgegangen wird unter Beachtung von Umwelt, Sozialem und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Stiftungsvorstände können sichergehen, dass nach dem Test der Portfolios keine verborgenen Risiken in ihren Geldanlagen lauern und ihr persönliches Haftungsrisiko für Anlageentscheidungen minimiert wird.
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