Kommentar: Gremien und Beiräte im Asset Management – Optimierungspotenziale noch vorhanden?

„Vielfalt schlägt Einfalt“ – so oft die einschlägige, meist falsch verstandene Losung in der Diversity-Diskussion in den Medien. Übertragen lässt sich das Konzept in Teilen auch auf den Bereich der fachlichen Zusammensetzung von Gremien, Beiräten und anderen Institutionen. Beobachtet man die fachliche Besetzung dieser „Gebilde“ (Anlageausschuss etc.) in der Praxis, so kann der Eindruck entstehen, dass noch verborgene Potenziale gehoben werden könnten. Welche Stichpunkte wären für eine „dynamische“ Diskussion interessant?

Interessenlage: Status Quo und Optimierungspotentiale

Kriterien bei der Besetzung von Anlageausschüssen, Beiräten und anderen Formen von Gremien können sein – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

*Besetzung aufgrund „freundschaftlicher“ Verbundenheit
*Besetzung aufgrund von fachlicher Expertise
*Besetzung aufgrund von Bekanntheitsgrad („Multiplikator“, Reputation etc.)

In der Regel liegen Kombinationen bei der Motivlage vor. Je nach Ausgestaltung und Nominierung ergeben sich verschiedene Diskussionsfelder.

Neutralität, Interessenkonflikte und potenzielle Risiken

Natürlich kann man den Standpunkt vertreten, dass Gremien mit rein beratender Funktion aufgrund von Vorschriften einzurichten sind und nicht als „Kernsteuerungsorgane“ bei der praktischen Umsetzung von Investmententscheidungen betrachtet werden. Um den Regularien gerecht zu werden, erscheint möglichst wenig Konfliktpotential bei Anlageausschusssitzungen wünschenswert. Würde jede Entscheidung des Portfoliomanagements engagiert hinterfragt, könnten übermäßig stark Ressourcen gebunden werden.

Wird der Sinn und Zweck von Gremien in Kontrolle, Risikomanagement und Optimierung von Prozessen gesehen, dann kann auch eine alternative Haltung eingenommen werden: Je mehr unabhängige, fachorientierte und interessenfreie Expertise in den Gremien aufgebaut wird, desto höher das Potenzial für die Optimierung von Entscheidungsprozessen. Der ganze Bereich der Produktanbieter-bezogenen Gremienzusammensetzung könnte einer kritischen Betrachtung würdig sein. Wo liegen in Einzelfällen Interessenkonflikte vor?

„Freundschaftliche“ Verbundenheit von Gremienmitgliedern kann in Verbindung mit hoher fachlicher Expertise von Vorteil sein, wenn Interessenkonflikt-Potenzial offen angesprochen werden kann und konstruktiv diskutiert wird. Bekanntheitsgrad und ein beeindruckender Lebenslauf kann, muss aber nicht, einhergehen mit vertiefter fachlicher Expertise.

Eine interessante Frage zur Identifikation von Handlungsbedarf

Geht man davon aus, dass rein beratende Gremien ihr volles Potenzial einbringen sollten bei der Optimierung von Entscheidungen, könnten manchmal „Testfragen“ einen erhellenden Eindruck über die Tiefe von inhaltlichem Engagement und Interesse von Anlageausschussmitgliedern geben. Interessant könnte es sein, eine Frage ohne „Voransage“ zu diskutieren, wie zum Beispiel: Wer sind die relevanten Mitbewerber des Fondsmanagers, der gerade bei der Anlageausschusssitzung Rede und Antwort steht?


Quelle: www.institutional-investment.de
Foto: www.pixabay.de


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